




AUDI
A6
Avant e-tron
Audi Elektroangebote
A6 Avant e-tron in der Finanzierung
51.400,00 €
zzgl. USt
298 €
mtl. Rate für Monate, km, zzgl. USt
Fahrzeugdaten
- Nur Gewerbekunden
- 210 kW
- Automatik
- 0 ccm
- Neuwagen
- Elektromotor: Strom
- Lieferzeit:
- Stromverbrauch kombiniert: 14,5 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/100km, CO2-Klasse: A
Standorte
- AVG ROSIER GmbH
Fröndenberger Straße 144
58706 Menden - Zum Standort
- Route planen
- AVG ROSIER GmbH
Arneburger Straße 141
39576 Stendal - Zum Standort
- Route planen
Gewerbekunden-Leasing
Kalkulation
| mtl. Rate € zzgl. USt |
298 € |
|---|---|
| Wartung & Inspektion mtl. | € |
| Laufzeit | Monate |
| Jährliche Fahrleistung | km |
| Leasingsonderzahlung | € |
| Überführungskosten | 1249 € |
| Ein Angebot der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot versteht sich zzgl. Überführung und zzgl. Zulassung. Alle Werte sind inkl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Bonität vorausgesetzt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Gem. den Darlehnsbedingungen ist für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. | |
Verbrauch und Umwelt
Kraftstoffverbrauch
gewichtet, kombiniert: l/100km
Kraftstoffverbrauch
bei entladener Batterie: l/100km
Stromverbrauch
gewichtet, kombiniert: 14,5 kWh/100km
CO2-Emissionen
gewichtet, kombiniert: 0 g/100km1
CO2-Emissionen
bei entladener Batterie: g/100km1
Elektromotor-Reichweite: 595 km
CO2-Klasse
gewichtet,kombiniert: A
CO2-Klasse
bei entladener Batterie:
Kraftstoff: entfällt
anderer Energieträger: Strom
*Die Informationen erfolgen gemäß der
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte
wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised
Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und
der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung
des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen
nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung
hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den
Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland
angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form
einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue
Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden
ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.
Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des
PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und
Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger
entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der
CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Ausstattung
- Telefonablage mit induktiver Ladefunktion
- Spurverlassenswarnung
- Audi Application Store und Smartphone-Interface
- Digitaler Radioempfang
- Audi sound system
- Ambiente-Lichtpaket
- Wegfahrsperre elektronisch
- Datenmodul Europa
- Notbremsassistent vorn
- Assistenzpaket Schutz- und Warnsysteme
- Verkehrszeichenbasierter Geschwindigkeitsbegrenzer
- Mit Multifunktionskamera
- LED-Heckleuchten
- Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung
- LED-Scheinwerfer
- Audi virtual cockpit plus
- Ausweichassistent und Abbiegeassistent
- MMI experience plus
Informationen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung nach vorgeschriebenem Messverfahren
WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.
Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß sind nicht nur von effizienter Ausnutzung des Kraftstoffs,
sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig.
1 Es werden nur CO₂-Emissionen angegeben, die durch Betrieb des Pkw entstehen.
2 Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, weshalb Erhöhungen der
Kraftstoffkosten möglich sind. Deswegen werden CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen
CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2035 berechnet.
3 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
Tatsächliche CO₂-Preise können abweichen.