AUDI A6 Avant e-tron
Bild 1 - A6 Avant e-tron in der Finanzierung
Bild 2 - A6 Avant e-tron in der Finanzierung
Bild 3 - A6 Avant e-tron in der Finanzierung
Bild 4 - A6 Avant e-tron in der Finanzierung
Bild 5 - A6 Avant e-tron in der Finanzierung

AUDI
A6

Avant e-tron

Audi Elektroangebote

A6 Avant e-tron in der Finanzierung

51.400,00 €

zzgl. USt

298

mtl. Rate für Monate, km, zzgl. USt

Fahrzeugdaten

  • Nur Gewerbekunden
  • 210 kW
  • Automatik
  • 0 ccm
  • Neuwagen
  • Elektromotor: Strom
  • Lieferzeit:
  • Stromverbrauch kombiniert: 14,5 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/100km, CO2-Klasse: A

Standorte

Gewerbekunden-Leasing

Kalkulation

mtl. Rate €

zzgl. USt

298
Wartung & Inspektion mtl.
Laufzeit Monate
Jährliche Fahrleistung km
Leasingsonderzahlung
Überführungskosten 1249 €
Ein Angebot der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot versteht sich zzgl. Überführung und zzgl. Zulassung. Alle Werte sind inkl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Bonität vorausgesetzt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Gem. den Darlehnsbedingungen ist für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt.

Verbrauch und Umwelt

Kraftstoffverbrauch
gewichtet, kombiniert:
l/100km
Kraftstoffverbrauch
bei entladener Batterie:
l/100km
Stromverbrauch
gewichtet, kombiniert:
14,5 kWh/100km
CO2-Emissionen
gewichtet, kombiniert:
0 g/100km1
CO2-Emissionen
bei entladener Batterie:
g/100km1

Elektromotor-Reichweite: 595 km

CO2-Klasse
gewichtet,kombiniert:
A
CO2-Klasse
bei entladener Batterie:
Kraftstoff: entfällt anderer Energieträger: Strom

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.

Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Ausstattung

  • Telefonablage mit induktiver Ladefunktion
  • Spurverlassenswarnung
  • Audi Application Store und Smartphone-Interface
  • Digitaler Radioempfang
  • Audi sound system
  • Ambiente-Lichtpaket
  • Wegfahrsperre elektronisch
  • Datenmodul Europa
  • Notbremsassistent vorn
  • Assistenzpaket Schutz- und Warnsysteme
  • Verkehrszeichenbasierter Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Mit Multifunktionskamera
  • LED-Heckleuchten
  • Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung
  • LED-Scheinwerfer
  • Audi virtual cockpit plus
  • Ausweichassistent und Abbiegeassistent
  • MMI experience plus

Informationen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung nach vorgeschriebenem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.

Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß sind nicht nur von effizienter Ausnutzung des Kraftstoffs, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig.

1 Es werden nur CO₂-Emissionen angegeben, die durch Betrieb des Pkw entstehen.
2 Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, weshalb Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich sind. Deswegen werden CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2035 berechnet.
3 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

Tatsächliche CO₂-Preise können abweichen.