




VW-NFZ
Caddy
Cargo 2,0 l TDI EU6 SCR
Deals
Der VW Caddy Cargo für 26.970,-€ als Privatkunden-Barpreisangebot
26.970,00 €
inkl. MwSt.
26.970 €
mtl. Rate , inkl. MwSt.
Fahrzeugdaten
- 75 kW / 102 PS
- Automatik
- 1968 ccm
- Neuwagen
- Verbrennungsmotor: Benzin
- Lieferzeit:
- Kraftstoffverbrauch kombiniert: 5,4 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 141 g/100km, CO2-Klasse: E
Standorte
- AVG ROSIER GmbH
Fröndenberger Straße 144
58706 Menden - Zum Standort
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- AVG ROSIER GmbH
Arneburger Straße 141
39576 Stendal - Zum Standort
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Finanzierung
Barangebot
Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Kalkulationsbeispiel. Ihre individuellen Ausstattungswünsche oder Motorisierungen können wir gern in einem auf Sie zugeschnittenen Angebot berücksichtigen.
| mtl. Rate €* inkl. MwSt. |
26.970 € |
|---|---|
| Barpreis €* inkl. MwSt. |
26.970,00 € |
| Fahrzeugpreis | 26.970,00 € |
| UPE | 28.350 |
| Ein Leasingangebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für Privatkunden. Das Angebot versteht sich zzgl. Überführungskosten und zzgl. Zulassung. Alle Werte verstehen sich inkl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Gem. den Darlehnsbedingungen ist für dieses Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. | |
| Berechnungsfreie Mehr- und Minderkilometer | km |
|---|---|
| je Mehrkilometer in ct/km | |
| je Minderkilometer in ct/km |
Verbrauch und Umwelt
Kraftstoffverbrauch
gewichtet, kombiniert: 5,4 l/100km
Kraftstoffverbrauch
bei entladener Batterie: l/100km
Stromverbrauch
gewichtet, kombiniert: kWh/100km
CO2-Emissionen
gewichtet, kombiniert: 141 g/100km1
CO2-Emissionen
bei entladener Batterie: g/100km1
Elektromotor-Reichweite: km
CO2-Klasse
gewichtet,kombiniert: E
CO2-Klasse
bei entladener Batterie:
Kraftstoff: Benzin
anderer Energieträger: entfällt
*Die Informationen erfolgen gemäß der
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte
wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised
Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und
der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung
des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen
nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung
hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den
Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland
angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form
einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue
Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden
ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.
Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des
PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und
Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger
entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der
CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Ausstattung
- App-Connect
- Multifunktionslenkrad
- Spurhalteassistent
- Notbremsassistent
- Multifunktionskamera
- Wegfahrsperre elektronisch
- Digital Cockpit
- Einparkhilfe im Heckbereich
- Geschwindigkeitsregelanlage
- Mobiltelefonanbindung über Bluetooth
- Ablenkungs- und Müdigkeitserkennung
Informationen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung nach vorgeschriebenem Messverfahren
WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.
Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß sind nicht nur von effizienter Ausnutzung des Kraftstoffs,
sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig.
1 Es werden nur CO₂-Emissionen angegeben, die durch Betrieb des Pkw entstehen.
2 Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, weshalb Erhöhungen der
Kraftstoffkosten möglich sind. Deswegen werden CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen
CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2035 berechnet.
3 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
Tatsächliche CO₂-Preise können abweichen.