E-Autos: Förderungen und Steuererleichtungen ab 2023

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Dezember, 2022. Neue Mobilitätskonzepte und digitale Services sind der Treiber für den Umstieg zur Elektromobilität. Käufer eines E-Autos profitieren dabei auch im nächsten Jahr von Förderungen der Bundesregierung und steuerlichen Erleichterungen. Alle Neuerungen für das Jahr 2023 auf einen Blick.

Ende Oktober hat die EU beschlossen, ab dem Jahr 2035 nur noch klimaneutrale Neuwagen zuzulassen. Die zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament getroffene Vereinbarung bedeutet faktisch das Aus für Autos und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) mit Benzin- und Dieselantrieb. Ein Fahrverbot für Verbrenner droht jedoch nicht: Wer noch bis Ende 2034 einen neuen Benziner oder Diesel anmeldet, kann ihn nach jetziger Rechtslage weiter unbegrenzt fahren.

Die EU-Staaten einigten sich zudem darauf, dass die Flottengrenzwerte für Autos bis 2035 auf Null sinken sollen. Diese geben Autoherstellern vor, wie viel CO2 ihre produzierten Fahrzeuge im Betrieb ausstoßen dürfen, weshalb Benzin- und Diesel-Fahrzeuge immer mehr durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden. Da die deutschen Automobilhersteller längst auf diese Umstellung reagiert haben und ihre Flotten sukzessive umrüsten, kommen Autokäufer nicht umhin, sich über Kurz oder Lang mit dem Thema Elektromobilität auseinanderzusetzen.

So hat etwa Mercedes-Benz unlängst verkündet, dass die sechste Generation der E-Klasse, die im nächsten Jahr auf den Markt kommt, auch die letzte mit Verbrennungsmotor sein wird. Das Nachfolgemodell EQE als eines von insgesamt acht Mercedes-EQ Modellen ist bereits im Handel und der Hersteller damit seinem Ziel näher, bis 2039 CO2-neutral zu werden und die Marke bis zum Ende des Jahrzehnts komplett auf Elektro umzustellen.

Förderungen und Steuererleichterungen

Dabei lohnt der Kauf eines E-Autos vor allem auch finanziell, nicht nur mit Blick auf die aktuell hohen Benzin- und Dieselpreise: Wenn auch nicht mehr in der bisherigen Höhe, so profitieren Autokäufer doch auch 2023 weiter von Förderungen der Bundesregierung für Kraftfahrzeuge mit "nachweislich positivem Klimaschutzeffekt". Das bedeutet, dass die Förderung – der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

 

Die Förderung im Detail

Ab 1.1.2023

  • Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
  • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro

Ab 1.9.2023

  • Die Förderung aus Punkt 1 wird auf Privatpersonen beschränkt.

Ab 1.1.2024

  • Der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro beträgt: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen.

 

Steuervorteile für E-Autos

Neben den Förderungen punkten E-Fahrzeuge im Vergleich zum Verbrenner zudem mit deutlich niedrigeren Betriebskosten, zum Beispiel in der Werkstatt, aber auch bei der Besteuerung. So sind reine E-Autos bis Ende 2030 bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Dienstwagen-Besitzer genießen weitere Steuervorteile und zahlen nur zw. 0,25 und 0,5 Prozent Dienstwagen-Steuer. Plug-in-Hybride haben zwar keine Kfz-Steuer-Befreiung, profitieren aber in der Regel von einem jährlichen Steuerfreibetrag.

  • Kfz-Steuer: Bis zum 31.12.2030 sind reine E-Autos von der Kfz-Steuer befreit. Wurden oder werden sie vom 18.5.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang keinerlei Kfz-Steuern gezahlt werden. Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab dem 1.1.2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet, bleibt aber im Vergleich zum Verbrenner um ca. 50 Prozent ermäßigt.
  • Dienstwagen-Steuer: Dienstwagen-Besitzer genießen einen Steuervorteil. Beträgt der Bruttolistenpreis höchstens 60.000 Euro muss der Wagen monatlich mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert werden. Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro schlagen mit 0,5 Prozent zu Buche.
  • Plug-in-Hybride: Für sie gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer; diese berechnet sich aus Hubraum und CO2-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist deutlich günstiger, da die CO2-Emissionen im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen geringer sind. In der Regel profitieren sie bis 2024 auch vom jährlichen Steuerfreibetrag von 30 Euro für emissionsarme Fahrzeuge, die einen max. CO2-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer aufweisen

 

Digitalisierung als Treiber für E-Mobility

Neben den finanziellen Vorteilen spielt bei E-Autos auch die Digitalisierung eine große Rolle: Die neue Generation, etwa der Mercedes-Benz EQS, verfügt über Supercomputer und Panorama-Bildschirme und bringt die Vorteile der E-Mobilität wie Emissionsfreiheit, Konnektivität und Automatisierbarkeit bis hin zum autonomen Fahren noch stärker zur Geltung. Die digitale Vernetzung verbindet künftig Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge und Verkehrsinfrastruktur und wiegt die Nachteile, sprich die aktuell noch geringere Reichweite und längere Ladezeit, nahezu vollständig auf.

 

Weitere Informationen:

Elektromobilität bei ROSIER

Aktuelle Elektro- und Hybridangebote

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Quellen:

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

ADAC

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