Die Europäische Reifen-Kennzeichnungsverordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
Somit müssen seit dem 01. November 2012 alle Reifen, die nach dem 30. Juni 2012 produziert wurden, mit dem neuen EU-Reifenlabel gekennzeichnet werden.
Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren.
Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind die Gleichen. Ein zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen ist derzeit nicht berücksichtigt.
Gemessen wird der Rollwiderstandbeiwert in kg/t bei 80 km/h und der Belastung von 80% der maximalen Reifentragfähigkeit auf einem Trommelprüfstand. Nach Abgleich mit einem Referenzprüfstand erfolgt die Zuordnung zu der entsprechenden Klasse A–G.
Gemessen wird der Haftbeiwert zwischen Fahrbahn und Reifen auf einer bewässerten Strecke im Vergleich zu einem standardisierten Vergleichsreifen (SRTT - Standard Referenz Test Tyre). Der normierte Messwert (Bezugstemperatur und Bezugsgriffigkeit der Messstrecke) wird der entsprechenden Klasse zugeordnet.
Gemessen wird der Geräuschpegel des Reifens bei einem rollenden Fahrzeug bei 80 km/h (bei Nkw – 70 km/h) in dB(A) auf einer nach ISO 10844 spezifizierten Messstrecke. Nach Normierung auf die Bezugstemperatur erfolgt die Zuordnung zu den vorgegebenen Klassen.
Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen. Bei einem "normalen" PKW mit einer Geschwindigkeit von 80km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein*.
*auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel.
Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs*
Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.
* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Quelle: BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V.