Experten-Tipp ROSIER Flotte: E-Auto per Gehaltsumwandlung

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Menden, Juli 2024. Das Thema Gehaltsumwandlung ist ein gängiges und bekanntes Instrument, mit dem die Lohnnebenkosten in Unternehmen gesenkt und Steuern gespart werden können. Bei dieser Vereinbarung, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren, verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes, das dann in der Regel in eine beliebige Altersvorsorge des Mitarbeiters investiert wird. Weniger bekannt, aber dafür mindestens ebenso attraktiv, ist das so genannte Firmenwagenmodell. Diese Form der Gehaltsumwandlung bietet zum einen steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und stärkt gleichzeitig die Mitarbeitermotivation. Zum anderen gewinnt sie aber auch mit Blick auf die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht in der EU seit Januar 2024 zunehmend an Bedeutung, da Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen die so genannte ESG-Quote (Environmental, social and governance) eines Unternehmens senken können.

Firmenwagen gegen Gehaltsumwandlung

Beim Firmenwagenmodell verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes, das dann in einen Sachbezug, also in ein Firmenfahrzeug, umgewandelt wird. Da das Bruttogehalt gemindert wird, ist die Firmenwagen Gehaltsumwandlung somit eine ideale Möglichkeit, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, auch wenn der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Dienstwagens entsteht, vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.

Wie hoch dieser geldwerte Vorteil einzuschätzen ist, errechnet sich aus dem Brutto Listenpreis in Kombination mit den Kilometern, die bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückgelegt werden. Einfach und transparent ist diese Regel immer dann, wenn die 1-Prozent Regel genutzt wird. Jeden Monat wird ein Prozent des Brutto Listenpreises als geldwerter Vorteil dem zu versteuernden Einkommen zugeordnet. Kostet der Dienstwagen beispielsweise 40.000 Euro, so sind dies 400 Euro. Hinzu kommen noch 0,03 Prozent für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Misst der Arbeitsweg also zehn Kilometer, so kommen noch einmal drei Euro hinzu.

Aufgrund der hohen Steuervorteile lohnt sich dieses Modell vor allem be Elektrofahrzeugen, denn bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen reduziert sich die Bemessungsgrundlage der Besteuerung des geldwerten Vorteils. So wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer (Lohnsteuer) bei reinen E-Autos bis max. 60.000,- Bruttolistenpreis nur ein Viertel des Bruttolistenpreises des Firmenwagens im Rahmen der pauschalen Berechnungsmethode veranschlagt und im selben Verhältnis reduziert sich auch der Kilometeransatz. Anders formuliert, ist die private Nutzung somit für Arbeitnehmer deutlich günstiger, wenn ein alternativer Antrieb genutzt wird. Weiterer Pluspunkt sind die staatlichen Subventionen beim Erwerb eines E-Autos, die Befreiung von der Kfz-Steuer und die niedrigeren Wartungskosten, die die Fahrzeug-Gesamtkosten drücken.

Mitarbeitermotivation erhöhen

Das Firmenwagenmodell ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, die normalerweise nicht Dienstwagen berechtigt wären. Sie profitieren nicht nur von niedrigeren Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen, sondern insbesondere auch von den Großabnehmerkonditionen, die ihr Unternehmen für Finanz- und Dienstleistungsvereinbarungen getroffen hat. Anders als beim Leasing eines privaten Fahrzeugs, kann bei Dienstwagen zudem die Mehrwertsteuer (Mwst.) eingespart werden, sodass nur die Netto-Leasingrate für das Fahrzeug gezahlt werden muss. Wird zudem der Kraftstoff in den Gehaltsumwandlungsbeitrag mit eingerechnet, fällt auch hierfür weniger Mwst. an.

Für Unternehmen ist das Firmenwagen Gehaltsumwandlungsmodell somit ein wichtiges Mittel, um die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen, diese langfristig an das Unternehmen zu binden und die Arbeitgeberattraktivität in Zeiten des Fachkräftemangels zu erhöhen. Die Mitarbeiter kommen nicht nur alle drei bis vier Jahre in den Genuss eines Neufahrzeugs, dessen Brutto Listenpreis meist höher liegt als beim Erwerb eines Privatfahrzeugs, sondern profitieren auch von preislich attraktiven Business- und Ausstattungspaketen, die das Unternehmen für seinen Fuhrpark ausgehandelt hat. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eignet sich eine Firmenwagen Gehaltsumwandlung vor allem dann, wenn Gehaltsverhandlungen anstehen und eine Gehaltserhöhung nicht ins Budget passt bzw. verweigert wird. Stattdessen kann ein Arbeitgeber anbieten, die Kosten für den Firmenwagen zu übernehmen, was aufgrund der vorgenannten Vorteile beiden Parteien zugutekommt.

Vorteile für den Arbeitgeber

Neben der Erhöhung der Mitarbeitermotivation rechnet sich das Firmenwagen Gehaltsumwandlungsmodell auch wirtschaftlich für das jeweilige Unternehmen: So können nicht nur die Personal- bzw. Lohnnebenkosten insgesamt, abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze, reduziert werden. Auch die Steuerlast sinkt, da Leasingraten vorsteuerabzugsfähig sind und als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Zudem profitiert das Unternehmen durch die Vergrößerung seines Fuhrparks insgesamt von verbesserten Einkaufskonditionen.

Verbesserung des ESG-Rankings

An Aktualität und Attraktivität gewinnt das Thema zurzeit mit Blick auf eine neue EU-Richtlinie zur gesellschaftlichen Verantwortung für Unternehmen: Ab Januar 2024 greift die so genannte “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD), die Unternehmen zur Offenlegung aller Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung verpflichtet. Davon betroffen sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: ab 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz über 40 Mio. Euro und Bilanzsumme über 20 Mio. Euro.

Ihnen obliegt, rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023,die Berichterstattung über den ökologischen Fußabdruck ihres Unternehmens, mit dem Ziel, den CO2-Verbrauch zu senken und langfristig auf null zu bringen. Die Richtlinie verpflichtet unter anderem zur Bekanntgabe der CO2-Emissionen durch Firmenflotten, denn hier entstehen große Mengen an CO2-Emissionen, die mit der Umstellung des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge deutlich verringert werden können.

Da die Emissionen des Fuhrparks und die der pendelnden Mitarbeiter sehr gut berechenbar sind, können diese im Gegensatz zu anderen Geschäftsbereichen relativ einfach in die CSRD-Berichterstattung aufgenommen werden. Die Umstellung des Unternehmensfuhrparks auf Elektromobilität, auch über das Dienstwagen Gehaltsumwandlungsmodell, ist damit bestmöglich geeignet, um den CO2-Ausstoß und damit auch die so genannte ESG-Quote nachhaltig zu senken. Dies ist vor allem auch deshalb wichtig, da sich das ESG-Rating eines Unternehmens direkt auf seine Kreditwürdigkeit und die Kosten der Kreditaufnahme auswirken kann.

Um den Unternehmen die Umstellung zu erleichtern, will das Autohaus ROSIER die Synergie beider Themen unter dem Motto “Nachhaltigkeit trifft Motivation” schließen. In Kooperation mit einem externen Dienstleister werden sämtliche Informationen zum Thema Dienstwagen Gehaltsumwandlung für Mitarbeiter auf einer firmenspezifischen Online Plattform bereitgestellt – von den verschiedenen Fahrzeug-Modellen, über die Konfiguration, Kalkulation und Bestellung des Wunschfahrzeuges bis hin zur Dokumentation der CO2-Einsparung für das jeweilige Unternehmen.

 

Wenn Sie Interesse an einem weiterführenden Gespräch haben, kontaktieren Sie Uwe Lütge-Varney, Leiter Key Account Management Mercedes-Benz Pkw, oder einen seiner Mitarbeitenden.

 

Ihr Ansprechpartner:

Uwe Lütge-Varney

LEITER KEY ACCOUNT MANAGEMENT PKW
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Uwe Lütge-Varney ist Leiter Key Account Management Mercedes-Benz Pkw der Autohausgruppe Rosier mit 14 Standorten in Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Als Verkaufsleiter Mercedes-Benz Flottenmanagement berät er mit seinem Team Firmenkunden u. a. hinsichtlich deren optimalen Ausgestaltung des Fuhrparks. Uwe Lütge-Varney verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Autobranche, insbesondere mit den Schwerpunkten Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement sowie Mitarbeitermotivation.

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