Elektroprämien – jetzt bis zu 6.000 € Förderung sichern*

Der Einstieg in die Elektromobilität war noch nie so attraktiv:
Dank der neuen staatlichen Elektroförderung profitieren Sie jetzt bei der Bestellung eines Elektrofahrzeugs von Förderprämien von bis zu 6.000 €* – markenübergreifend und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Elektro-Angebote mit Förderung auf einen Blick.
Gerne prüfen wir für Sie persönlich, welche Förderhöhe für Sie möglich ist und erstellen Ihr maßgeschneidertes Angebot.

Alle Infos

Prämienstaffel - diese Förderungen sind möglich

✔ Förderhöhe abhängig von Haushaltseinkommen und Anzahl an Kindern

✔ Förderung wird individuell geprüft

✔ Kombination mit Leasing- und Finanzierungsangeboten möglich

Sie sind sich unsicher, wie hoch Ihr Haushaltsjahreseinkommen ist? Beachten Sie Ihren Steuerbescheid oder berechnen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen:

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

Unsere Audi Angebote

Unsere Volkswagen Angebote

Unsere PEUGEOT Angebote

Persönliche Beratung & individuelle Kalkulation

Wir prüfen für Sie individuell, welche Förderhöhe für Sie möglich ist und erstellen ein Angebot, das exakt zu Ihren Wünschen passt – egal ob Leasing, Finanzierung oder Kauf.

Sprechen Sie uns an – wir sind jederzeit gern für Sie da.

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FAQ

Als offizieller Volkswagen Vertragspartner bieten wir Ihnen die gesamte Modellpalette: vom VW Polo über den beliebten VW Golf bis zu modernen SUVs und vollelektrischen ID. Modellen.

Förderberechtigt sind alle Elektro- und Hybrid-Neufahrzeuge unabhängig vom Fahrzeugpreis.

Die aktuelle Prämie beträgt bis zu 6.000 Euro*.

Die Beantragung erfolgt online über das zuständige Förderportal. Nach der Fahrzeugzulassung werden die erforderlichen Unterlagen hochgeladen. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Prämie ausgezahlt. Sie müssen für die Prämienhöhe zunächst in Vorleistung treten.

Ja, die Elektroprämie gilt auch für Leasingfahrzeuge bei einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.

Für den Antrag benötigen Sie die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).

Ja, Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen und damit die Prämie beantragen.

Beachten Sie für Ihr Haushaltsjahreseinkommen Ihren Steuerbescheid oder berechnen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen auf www.bmf-steuerrechner.de.

Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.

Ausschlaggebend für die Prämienzahlung ist das Datum der Zulassung auf den/die Antragsteller*in, nicht das Kaufdatum.

* Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung zu erbringen. Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden. Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die Sonderzahlung in Form der eingerechneten Prämie ist vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Weitere wichtige Informationen zu der staatlichen Kaufprämie finden Sie auf der Webseite des BKUKN.