Stromverbrauch Audi A6 Avant e-tron kombiniert in kwh/100 km: 14,3. CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0. elektrische Reichweite (in km): 597. CO2-Klasse: A
zzgl. USt mtl. leasenmtl. finanzieren

Der Einstieg in die Elektromobilität war noch nie so attraktiv:
Dank der neuen staatlichen Elektroförderung profitieren Sie jetzt bei der Bestellung eines Elektrofahrzeugs von Förderprämien von bis zu 6.000 €* – markenübergreifend und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Elektro-Angebote mit Förderung auf einen Blick.
Gerne prüfen wir für Sie persönlich, welche Förderhöhe für Sie möglich ist und erstellen Ihr maßgeschneidertes Angebot.
✔ Förderhöhe abhängig von Haushaltseinkommen und Anzahl an Kindern
✔ Förderung wird individuell geprüft
✔ Kombination mit Leasing- und Finanzierungsangeboten möglich
Sie sind sich unsicher, wie hoch Ihr Haushaltsjahreseinkommen ist? Beachten Sie Ihren Steuerbescheid oder berechnen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |

Wir prüfen für Sie individuell, welche Förderhöhe für Sie möglich ist und erstellen ein Angebot, das exakt zu Ihren Wünschen passt – egal ob Leasing, Finanzierung oder Kauf.
Sprechen Sie uns an – wir sind jederzeit gern für Sie da.
* Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung zu erbringen. Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden. Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die Sonderzahlung in Form der eingerechneten Prämie ist vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Weitere wichtige Informationen zu der staatlichen Kaufprämie finden Sie auf der Webseite des BKUKN.