Den ID.7 Pro jetzt mit Elektroprämie leasen

Der Volkswagen ID.7 steht für elektrische Premium-Mobilität auf Langstrecken-Niveau. Großzügiger Raumkomfort, hohe Reichweite und modernste Technologie – jetzt besonders attraktiv dank der neuen Förderung von bis zu 6.000 €*.

Beispielangebot:
Volkswagen ID.7 Pro
6.000 € Förderprämie*
ab 376 € mtl. ohne zusätzliche Sonderzahlung

Die neue Förderung macht den Einstieg in die Elektromobilität jetzt besonders attraktiv. Wir prüfen individuell, welche Förderhöhe für Sie möglich ist.

Wir sind jederzeit gern für Sie da und kalkulieren Ihnen Ihr individuellen Angebot nach Ihren Wünschen. Sprechen Sie uns an.

Prämienstaffel

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr Kindern
unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

Beispielangebot 6.000 Euro Prämie*

Beispielangebot 5.000 Euro Prämie*

* Die angebotenen Leasingraten wurden mit einer beispielhaften Prämie in Höhe von 6.000 Euro bzw. 5.000 Euro bzw. 3.500 Euro des E-Auto-Förderprogramms für Privatpersonen des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit kalkuliert. Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 60.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren oder für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro bei einem Haushalt ohne Kinder. Die Sonderzahlung in Höhe von 3.500 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 85.000 € bei einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung zu erbringen. Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden. Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Weitere wichtige Informationen zu der staatlichen Kaufprämie finden Sie auf der Webseite des BKUKN.