AUDI RS Q8 SUV tiptronic
Bild 1 - RS Q8 SUV im Gewerbekunden-Leasing
Bild 2 - RS Q8 SUV im Gewerbekunden-Leasing
Bild 3 - RS Q8 SUV im Gewerbekunden-Leasing
Bild 4 - RS Q8 SUV im Gewerbekunden-Leasing
Bild 5 - RS Q8 SUV im Gewerbekunden-Leasing

AUDI
RS Q8

SUV tiptronic

Deals

RS Q8 SUV im Gewerbekunden-Leasing

121.344,00 €

zzgl. USt

1079

mtl. Rate für Monate, km, zzgl. USt

Fahrzeugdaten

  • Nur Gewerbekunden
  • 441 kW
  • Automatik
  • 3996 ccm
  • Neuwagen
  • Verbrennungsmotor: Benzin
  • Lieferzeit: 6 Monate
  • Kraftstoffverbrauch kombiniert: 13,1 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 297 g/100km, CO2-Klasse: G

Standorte

Gewerbekunden-Leasing

Kalkulation

mtl. Rate €

zzgl. USt

1079
Wartung & Inspektion mtl.
Laufzeit Monate
Jährliche Fahrleistung km
Leasingsonderzahlung
Überführungskosten 1091,60 €
Ein Leasingangebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für Gewerbekunden. Stand 07/24. Das Angebot versteht sich zzgl. Überführung und Zulassung. Alle Werte sind netto zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer, die gesondert berechnet wird. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Verbrauch und Umwelt

Kraftstoffverbrauch
gewichtet, kombiniert:
13,1 l/100km
Kraftstoffverbrauch
bei entladener Batterie:
l/100km
Stromverbrauch
gewichtet, kombiniert:
kWh/100km
CO2-Emissionen
gewichtet, kombiniert:
297 g/100km1
CO2-Emissionen
bei entladener Batterie:
g/100km1

Elektromotor-Reichweite: km

CO2-Klasse
gewichtet,kombiniert:
G
CO2-Klasse
bei entladener Batterie:
Kraftstoff: Benzin anderer Energieträger: entfällt

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.

Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Ausstattung

  • Audi phone box
  • Spurverlassenswarnung
  • Audi Application Store und Smartphone-Interface
  • Digitaler Radioempfang
  • Audi drive select
  • Ambiente-Lichtpaket plus
  • Datenmodul Europa
  • Geschwindigkeitsregelanlage mit Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Audi pre sense front
  • Einparkhilfe plus mit Umgebungsanzeige
  • Multifunktionskamera
  • LED-Heckleuchten plus
  • Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung
  • Matrix LED-Scheinwerfer
  • Audi virtual cockpit plus mit zusätzlichem RS-Layout
  • Außenspiegel elektrisch einstell-, beheiz- und anklappbar, mit Memory-Funktion
  • Start-Stop-System

Informationen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung nach vorgeschriebenem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.

Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß sind nicht nur von effizienter Ausnutzung des Kraftstoffs, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig.

1 Es werden nur CO₂-Emissionen angegeben, die durch Betrieb des Pkw entstehen.
2 Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, weshalb Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich sind. Deswegen werden CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2035 berechnet.
3 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

Tatsächliche CO₂-Preise können abweichen.