Bild 1 - Sichern Sie sich jetzt Ihren VW Caddy oder Multivan eHybrid


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Sichern Sie sich jetzt Ihren VW Caddy oder Multivan eHybrid

mtl. Rate für Monate, km, zzgl. USt

Fahrzeugdaten

  • Nur Gewerbekunden
  • Automatik
  • ccm
  • Neuwagen
  • Plug-In-Hybrid: Benzin
  • Lieferzeit:

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Angebotsdetails

Jetzt z.B. den Caddy Trend ab 249 Euro/Monat im Gewerbeleasing oder ab 297 Euro/Monat im Privatleasing sichern. 

Kraftstoff -/Stromverbauch Caddy Trend nach WLTP kombiniert 1,7 l/100 km; 14,4 kWh/100 km; Kraftstoff verbrauch bei entladener Batterie kombiniert 6,1 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 40 g/km; CO2-Klasse B; CO2-Klasse bei entladener Batterie E; Reichweite kombiniert 119 km.

Kraftstoff -/Stromverbauch Caddy Life „Generation“ nach WLTP kombiniert 1,8 l/100 km; 14,5 kWh/100 km; Kraftstoff verbrauch bei entladener Batterie kombiniert 6,2 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 41 g/km; CO2-Klasse B; CO2-Klasse bei entladener Batterie E; Reichweite kombiniert 117 km.

Kraftstoff -/Stromverbauch Multivan eHybrid nach WLTP kombiniert 2,7 l/100 km; 15,7 kWh/100 km; Kraftstoff verbrauch bei entladener Batterie kombiniert 7,5 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 61 g/km; CO2-Klasse B; CO2-Klasse bei entladener Batterie F; Reichweite kombiniert 93 km.

Kraftstoff -/Stromverbauch Multivan Life „Generation“ nach WLTP kombiniert 2,8 l/100 km; 15,8 kWh/100 km; Kraftstoff verbrauch bei entladener Batterie kombiniert 7,6 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 63 g/km; CO2-Klasse B; CO2-Klasse bei entladener Batterie F; Reichweite kombiniert 91 km.

Informationen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung nach vorgeschriebenem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.

Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß sind nicht nur von effizienter Ausnutzung des Kraftstoffs, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig.

1 Es werden nur CO₂-Emissionen angegeben, die durch Betrieb des Pkw entstehen.
2 Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, weshalb Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich sind. Deswegen werden CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2026 bis 2036 berechnet.
3 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

Tatsächliche CO₂-Preise können abweichen.