ab 159 €
inkl. MwSt. mtl. leasenmtl. finanzieren

Der Volkswagen ID.5 kombiniert die Eleganz eines Coupés mit dem Komfort eines SUVs – vollelektrisch und zukunftsorientiert. Sportliches Design, moderne Technologie und alltagstaugliche Reichweite – jetzt besonders attraktiv dank der neuen Förderung von bis zu 6.000 €*.
Beispielangebot:
Volkswagen ID.5 Pure
✔ 6.000 € Förderprämie*
✔ ab 159 € mtl. ohne zusätzliche Sonderzahlung
Die neue Förderung macht den Einstieg in die Elektromobilität jetzt besonders attraktiv. Wir prüfen individuell, welche Förderhöhe für Sie möglich ist.
Wir sind jederzeit gern für Sie da und kalkulieren Ihnen Ihr individuellen Angebot nach Ihren Wünschen. Sprechen Sie uns an.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
* Die angebotenen Leasingraten wurden mit einer beispielhaften Prämie in Höhe von 6.000 Euro bzw. 5.000 Euro bzw. 3.500 Euro des E-Auto-Förderprogramms für Privatpersonen des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit kalkuliert. Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 60.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren oder für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro bei einem Haushalt ohne Kinder. Die Sonderzahlung in Höhe von 3.500 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 85.000 € bei einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung zu erbringen. Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden. Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Weitere wichtige Informationen zu der staatlichen Kaufprämie finden Sie auf der Webseite des BKUKN.