Audi Garantie-Verträge

Audi Garantien
Herstellergarantie - Audi Garantien

Ein rundum sicheres Gefühl, auf das Sie vertrauen können: Beim Kauf eines Neufahrzeugs in Deutschland gewährt Ihnen die AUDI AG über Ihren Audi Partner eine gesetzlich geregelte Gewährleistung von 2 Jahren. Sollte Ihr Fahrzeug einmal eine Beanstandung aufweisen, wenden Sie sich einfach an Ihren Audi Partner – er kümmert sich um die weitere Abwicklung.

Ihre Vorteile

- Kostenlose Neuwagengarantie für fabrikneue Fahrzeuge – ab Werk und ohne Kilometerbegrenzung
- Voraussetzung: Alle Service-Intervalle werden nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt
- eine 3-jährige Garantie gegen Lackmängel
- eine 12-jährige Garantie gegen Karosserieperforation durch Korrosion
- eine Garantie über acht Jahre bzw. 160.000 km (je nach dem, was zuerst eintritt) für die Hochvoltbatterie Ihres e-tron Modells

Mit der Audi Anschlussgarantie fahren Sie auch ab dem 3. Jahr entspannt und sorgenfrei. Sie verlängert die 2-jährige Herstellergarantie nahtlos – individuell wählbar beim Neuwagenkauf als Sonderausstattung. So sind Sie bis zu drei weitere Jahre und maximal 150.000 km umfassend gegen unerwartete Reparaturkosten geschützt. Im Leistungsfall übernimmt Ihr Audi Partner die Reparatur – für Sie völlig kostenfrei.

Ihre Vorteile

- 100 % Herstellergarantie – ohne zusätzlichen Aufwand
- Transparente Kostenkontrolle und planbare Investitionen
- Flexible Laufzeiten & -leistungen – bis zu 3 Jahre nach Werksgarantie
- Gültig für alle Modelle & Antriebe – bis max. 150.000 km Gesamtfahrleistung
- In Leasing, Finanzierung oder Barkauf integrierbar
- Zuverlässiger Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten
- Wertsteigernd beim Wiederverkauf – Garantie ans Fahrzeug gebunden
- Werterhalt durch Audi-qualifizierten Service
- Vorsteuerabzugsfähig für Gewerbekunden
Anschlussgarantie - Audi Garantien
Anschlussgarantie - Audi Garantien
Garantieverlängerung Premium - Audi Garantien

Mit der Garantieverlängerung Premium genießen Sie den Schutz der Herstellergarantie einfach länger. Nach Ablauf der zweijährigen Neuwagengarantie sichert sie Sie für bis zu drei weitere Jahre gegen unerwartete Reparaturkosten ab. Der Abschluss ist schnell und bequem online möglich – und je früher Sie buchen, desto günstiger wird es: Bei Beantragung innerhalb der ersten drei Monate nach Erstzulassung profitieren Sie von bis zu 30 % Preisvorteil.

Ihre Vorteile

- Längerer Schutz vor ungeplanten Reparaturkosten
- Keine Selbstbeteiligung: Lohn- und Materialkosten sind abgedeckt
- Sorgenfrei fahren für 1, 2 oder 3 zusätzliche Jahre
- Reparaturen beim Audi Partner mit originalen oder gleichwertigen Ersatzteilen
- Planbare Beiträge – abhängig von Modell, Fahrleistung und Laufzeit
- Monatliche Ratenzahlung möglich – ohne Aufpreis
- Vorteil beim Wiederverkauf des Fahrzeugs
- Abschluss jederzeit möglich, solange die Herstellergarantie läuft (bei eingehaltenen Wartungsintervallen)
- Bis zu 30 % Preisvorteil bei frühem Abschluss

Ablauf

1. Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt – es sollte weniger als zwei Jahre alt sein, maximal 100.000 Kilometer gefahren haben und die Herstellergarantie noch aktiv sein.
2. Berechnen Sie online Ihren individuellen Beitrag: Geben Sie Modell, Erstzulassung und Kilometerstand ein, wählen Sie die gewünschte Laufzeit (12, 24 oder 36 Monate) und Ihre jährliche Fahrleistung. Sofort sehen Sie Ihren Preis – besonders günstig in den ersten drei Monaten.
3. Gefällt Ihnen das Angebot, können Sie die Garantieverlängerung bequem online beantragen. Alternativ hilft Ihnen auch Ihr Audi Partner vor Ort gerne weiter. So genießen Sie sorgenfreie Mobilität ganz nach Ihren Wünschen.

Auch mit einem gebrauchten Audi müssen Sie nicht auf Sicherheit verzichten. Die Gebrauchtwagengarantien der Audi Financial Services bieten zuverlässigen Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten – ganz gleich, wie alt Ihr Fahrzeug ist. Mit der Garantieverlängerung Optimal verlängern Sie bestehenden Schutz, mit der Gebrauchtwagengarantie Optimal sichern Sie Fahrzeuge ohne laufende Garantie ab. Finden Sie online das passende Angebot für Ihren Audi – individuell und unkompliziert.

Ihre Vorteile

- Erstattung von Lohn- und Materialkosten (mit optionaler Selbstbeteiligung)
- Reparaturen beim Audi Partner mit hochwertigen Ersatzteilen
- Individuelle Monatsbeiträge je nach Fahrzeug und Laufzeit
- Auch für ältere Gebrauchtwagen abschließbar (bis 96 Monate und 150.000 km)
- Automatische Verlängerung möglich – unbegrenzt in Zeit und Laufleistung
- Garantie ist übertragbar bei Privatverkauf – ein Plus beim Wiederverkauf

Ablauf

1. Finden Sie heraus, welche Garantie zu Ihrem Audi passt: Fahrzeuge mit laufender Garantie sichern Sie mit der Garantieverlängerung Optimal ab, für Fahrzeuge ohne Garantie gibt es die Gebrauchtwagengarantie Optimal.
2. Berechnen Sie online Ihre individuellen Monatsraten – oder lassen Sie sich von Ihrem Audi Partner ein Angebot machen.
3. Gefällt Ihnen das Angebot, können Sie die Garantie bequem online oder direkt beim Händler beantragen. Ihr Audi Partner unterstützt Sie dabei gern.

Garantieverlängerung Optimal

Wenn Ihr Audi älter als zwei Jahre ist und noch durch eine laufende Garantie geschützt wird, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Mit der Garantieverlängerung Optimal verlängern Sie Ihren Schutz einfach und bequem – egal, ob es sich um eine PerfectCar Gebrauchtwagengarantie, eine Herstelleranschlussgarantie oder eine externe Garantie handelt. Solange Ihre aktuelle Garantie noch gilt, können Sie die Verlängerung ganz unkompliziert online beantragen. Die Garantieverlängerung Optimal übernimmt die Lohn- und Materialkosten für fast alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile – abzüglich einer optionalen Selbstbeteiligung.

Merkmale der "Garantieverlängerung Optimal"

- Funktionsgarantie erstattet Lohn- und Materialkosten bei Reparaturen (abzüglich optionaler Selbstbeteiligung)
- Wahl zwischen keiner Selbstbeteiligung oder 100, 300 oder 500 Euro je Schaden
- Abdeckung fast aller mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile, inklusive ab Werk verbauter Unterhaltungselektronik
- Reparatur erfolgt fachgerecht in von Audi anerkannten Werkstätten
- Faire, individuelle Beiträge abhängig von Modell, Fahrzeugalter und Selbstbeteiligung
- Garantie bleibt beim Verkauf an Privatpersonen bestehen – ein Plus beim Wiederverkauf

Bedingungen der "Garantieverlängerung Optimal"

- Voraussetzung: laufende Garantie oder Garantieversicherung (z. B. Herstelleranschlussgarantie, PerfectCar Garantie, externe Garantien)
- Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 96 Monate
- Maximale Laufleistung bei Abschluss: 150.000 Kilometer
- Vertragsdauer: 12 Monate mit automatischer Verlängerung

Audi ohne Garantie

Wenn Ihr Audi älter als zwei Jahre ist und aktuell keine Gebrauchtwagengarantie besteht, können Sie das ganz einfach ändern. Auch ohne bestehende oder mit abgelaufener Garantieversicherung bieten wir Ihnen mit der Gebrauchtwagengarantie Optimal zusätzlichen Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten. Diese Garantie erhalten Sie online oder bei Ihrem Audi Partner – verfügbar für Fahrzeuge bis zu acht Jahren und einer Laufleistung von maximal 150.000 Kilometern.

Audi ohne Garantie Merkmale

- Funktionsgarantie für ältere Gebrauchtwagen ohne bestehenden Garantieschutz
- Erstattung von Lohn- und Materialkosten bei Reparaturen (abzüglich optionaler Selbstbeteiligung)
- Selbstbeteiligung wahlweise 0 €, 100 €, 300 € oder 500 € pro Schaden
- Abgedeckt sind nahezu alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile, inklusive ab Werk verbauter Unterhaltungselektronik
- Reparatur erfolgt fachgerecht mit hochwertigen Teilen in Audi-Partnerwerkstätten
- Beitrag individuell berechnet, abhängig von Modell, Selbstbeteiligung und Fahrzeugalter

Audi ohne Garantie Bedinungen

- Ihr Gebrauchtwagen ist scheckheftgepflegt
- Maximal 96 Monate Fahrzeugalter bei Vertragsabschluss
- Maximal 150.000 Kilometer Laufleistung bei Vertragsabschluss
- Vertragsdauer: 12 Monate mit automatischer Verlängerung
Gebrauchtwagengarantie - Audi Garantien
Mobilitätsgarantie - Audi Garantien

Mit der Auslieferung Ihres Audi Neuwagens erhalten Sie automatisch die umfangreiche Audi Mobilitätsgarantie. Sie verlängert sich bei jeder Inspektion oder jedem Ölwechsel-Service bei einem Audi Servicepartner – je nachdem, was zuerst erfolgt.

Überblick

- Gilt ab Auslieferung bis zur ersten fälligen Inspektion oder dem ersten Ölwechsel-Service
- Wird durch jeden Inspektions- oder Ölwechsel-Service bei einem Audi Servicepartner automatisch bis zum nächsten Servicetermin verlängert
- Die Kosten für die Mobilitätsgarantie sind in den Servicekosten enthalten
- Wenn Service nicht bei einem Audi Partner erfolgt, erlischt die Garantie – kann aber durch eine Inspektion inkl. Ölwechsel beim Audi Partner neu aktiviert werden
- Im Pannenfall durch technischen Defekt erhalten Sie umfassende Leistungen (z. B. Pannenhilfe, Abschleppdienst etc.), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

Leistung

- Pannenhilfe vor Ort: Kostenübernahme bis 300 € für kleine Reparaturen einschließlich Arbeits- und Anfahrtskosten. Zusätzlich Starthilfe, Flüssigkeitsnachfüllung, Kraftstoff (max. 5 Liter), Reifenreparatur oder Notradmontage.
- Abschleppdienst: Abschleppung zum nächstgelegenen Audi Servicepartner, wenn vor Ort keine Reparatur möglich ist.
- Mobilerhaltung nach Abschleppen:
- Hotelübernachtungen für Fahrer und Mitfahrer bis zu 5 Nächte inklusive Frühstück.
- Ersatzwagen ohne Kilometerbegrenzung für bis zu 7 Tage, je nach Verfügbarkeit.
- Alternativ Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxi, Bus, Bahn) mit Kostenübernahme bis 80 €.
- Weiter- oder Heimreise per Flugzeug, Bahn oder Taxi mit Erstattung bis 450 € pro Person.
- Fahrzeugrückführung: Organisation und Kostenübernahme der Rückführung des reparierten Fahrzeugs vom Ausland zum letzten Servicepartner. Bei eigenständiger Rückführung Erstattung bis 500 €.
- Ersatzteilbeschaffung: Unterstützung bei der Beschaffung und Versand von Ersatzteilen aus Deutschland, einschließlich Übernahme von Versand- und Zollkosten (Materialkosten trägt der Kunde).
- Nebenkostenerstattung: Telefon- und Parkgebühren bis maximal 30 €.

Leistung

- Schäden durch Unfälle, äußere Einwirkungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus, Steinschlag, Marderschaden), mangelhafte Pflege oder unsachgemäße Nutzung
- Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Halter, Fahrer oder Mitfahrern
- Schäden im Zusammenhang mit Trunkenheit, Drogen- oder Arzneimittelmissbrauch
- Schäden durch nicht genehmigte Fahrzeugänderungen oder den Einbau nicht freigegebener Teile
- Schäden durch unsachgemäße Reparaturen oder Nichteinhaltung von Reparaturvorgaben
- Schäden wegen Nichtbefolgung von Reparaturempfehlungen eines Audi Servicepartners
- Schäden durch Teilnahme an Motorsport, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnlichen Ereignissen
- Schäden, die dem Kunden bekannt waren und nicht unverzüglich behoben wurden
- Schäden durch Kriegsereignisse, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien oder höhere Gewalt
- Keine Erstattung von Folgekosten wie Verdienstausfall, Stornokosten oder Ticketverfall
- Keine Erstattung von Kosten, die auch ohne Panne angefallen wären (z. B. Treibstoff, Mautgebühren)

Die Audi Reifengarantie (After Sales) sowie die Audi Neuwagen-Reifengarantie sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug nach einem Reifenschaden schnell wieder mobil ist. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu beiden Garantieleistungen. Für individuelle Fragen steht Ihnen Ihr Audi Partner jederzeit gern zur Verfügung.

After Sales

Beim Kauf von Audi Original Sommer- oder Winterreifen ist die Audi Reifengarantie automatisch inklusive. Die Neuwagen-Reifengarantie gilt 36 Monate ab Kaufdatum. Wird ein Reifen durch Nägel, spitze Gegenstände, Vandalismus oder Bordsteinberührung beschädigt, erhalten Sie bei einem teilnehmenden Partner in Deutschland beim Kauf eines neuen Audi Original Reifens eine Anrechnung des Restwerts des beschädigten Reifens auf den Kaufpreis. Der Restwert richtet sich nach Kaufdatum und Preis des alten Reifens. Weitere Details und Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Audi Partner.

Berechnung des Restwertes

Beim Kauf von Audi Original Sommer- oder Winterreifen ist die Audi Reifengarantie automatisch inklusive. Die Neuwagen-Reifengarantie gilt 36 Monate ab Kaufdatum. Wird ein Reifen durch Nägel, spitze Gegenstände, Vandalismus oder Bordsteinberührung beschädigt, erhalten Sie bei einem teilnehmenden Partner in Deutschland beim Kauf eines neuen Audi Original Reifens eine Anrechnung des Restwerts des beschädigten Reifens auf den Kaufpreis. Der Restwert richtet sich nach Kaufdatum und Preis des alten Reifens. Weitere Details und Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Audi Partner.
Reifengarantie - Audi Garantien

Neuwagen-Reifengarantie

Beim Kauf, der Finanzierung oder dem Leasing eines neuen Audi erhalten Sie auf Wunsch die Audi Neuwagen Reifengarantie für 36 Monate auf ab Werk montierte Original-Sommerreifen und zusätzlich erworbene Original-Winterreifen als Winterkompletträder. Die Garantie wird von der Volkswagen Group Original Teile Logistik gewährt und beginnt mit der Fahrzeugübergabe an den Erstkunden. Bei Verkauf des Fahrzeugs zusammen mit den Originalreifen ist die laufende Reifengarantie übertragbar. Wird nur das Reifen-Set separat verkauft, erlischt die Garantie.

Leistungsumfang

Bei Beschädigung eines Reifens durch Nägel, spitze Gegenstände, Vandalismus oder Bordsteinanprall wird bei Kauf eines neuen Audi Original Reifens in Deutschland der Restwert des beschädigten Reifens auf den Kaufpreis angerechnet – vorausgesetzt, der Kauf erfolgt bei einem teilnehmenden Audi Partner. Der Restwert richtet sich nach dem Datum der ersten Fahrzeugübergabe an den Erstkunden und dem zum Schadenszeitpunkt gültigen Listenpreis (netto, zzgl. MwSt.) des beschädigten Reifens. Weitere Details erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner.
Reifengarantie - Audi Garantien
Reifengarantie - Audi Garantien
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